Allgemein, vergangene Veranstaltungsankündigungen

Bildung und Begegnung
nach dem 7. Oktober

Methodische Zugänge und Handlungsimpulse zum Umgehen mit Antisemitismus und Nahostkonflikt

Die terroristischen Angriffe der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober 2023 und hierdurch enstandener Schmerz, Trauer und Fassungslosigkeit wirken sich auch in Deutschland aus. Diskussionen über den Nahostkonflikt und den Krieg sind aufgeheizt und haben erneut auch in der Bildungsarbeit an Aktualität gewonnen. Verbale und physische Angriffe auf Jüd*innen haben seitdem stark zugenommen. Die Jugend- und Bildungsarbeit sowie die deutsch-israelische Begegnungsarbeit ist durch die Ereignisse herausgefordert.

ConAct lädt Fachkräfte der Jugend- und Bildungsarbeit und aus dem deutsch-israelischen Austausch zu einem Methodenseminar ein, das vom 26. bis 28. Juni 2024 in Münster stattfindet. Es werden Handreichungen und pädagogische Methoden zum Umgang mit den Themen Antisemitismus, Israelfeindschaft und Nahostkonflikt vorgestellt, diskutiert und ausprobiert.

Wer?Fachkräfte der Jugend- und Bildungsarbeit;
Aktive Fachkräfte deutsch-israelischer Austauschprojekte
Was?
  • pädagogische Hilfestellungen für eine antisemitismussensible Bildungs- und Begegnungsarbeit (Methodensammlung)
  • pädagogische Handlungsoptionen zu Bildung und Begegnung nach dem 7. Oktober (Educational Toolkit: Education and Encounter after October 7)
  • fachlicher Austausch über die Folgen des 7. Oktober und den Umgang damit in Deutschland und in Israel
  • Wann?26.–28.06.2024
    Wo?Münster
    Wie?Mehr zu den Inhalten des Methodenseminars: Programm herunterladen

    Bitte melden Sie sich bis zum 12.06.2024 über das Anmeldeformular an. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Cyra Sommer (Bildungsreferentin).

    TEILNAHMEGEBÜHR: Die Teilnahmegebühr beträgt für das Methodenseminar 50 Euro. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Programm sind damit abgedeckt; Fahrtkosten können erstattet werden (Bahn: 2. Klasse).

    Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme aller Veranstaltungs- (Unterkunft/Verpflegung) und Reisekosten, die Teilnahme an der gesamten Veranstaltung verpflichtend ist. Bei Nicht-Erscheinen oder einer unbegründeten Absage (max. zwei Wochen vorher) müssen Sie mit der Übernahme der Stornogebühren rechnen.